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Bestimmungen zum Netzanschluss

Hier finden Sie Informationen zum Netzanschluss und die Regelungen zur Anmeldung von Anlagen und Geräten. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Netzanschluss

Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Elektrizitätsversorgungsnetzes und endet an der Eigentumsgrenze. Im Niederspannungsnetz in der Regel an der Hausanschlusssicherung. Die Energieversorgung Titisee-Neustadt GmbH übernimmt in ihrem Netzgebiet auch die Erstellung von dauerhaften oder provisorischen Anschlüssen an ihr Stromnetz (Baustromanschluss). Diese Anschlüsse werden nach Aufwand berechnet.
Anmeldung zum Netzanschluss
Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) (67 KB) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen. Für ein qualifiziertes Angebot zur Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Anmeldeformular zukommen zu lassen.

Baukostenzuschuss

Bitte beachten Sie, dass zu den Netzanschlusskosten noch Kosten für das vorgelagerte allgemeine Netz anfallen. Es handelt sich dabei um den so genannten Baukostenzuschuss (BKZ). Der BKZ wird für Netzanschlüsse auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet. Er richtet sich für Anschlussobjekte, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden nach der Anzahl der Wohneinheiten. Bei allen anderen Anschlussobjekten nach der Anschlussleistung. Weitere Informationen über den Baustromanschluss sowie den BKZ entnehmen Sie bitte den Ergänzenden Bedingungen der evtn (93,8 KB).

Anzumeldende Anlagen

Die Anmeldung übernimmt für Sie ein bei einem Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur.

  • Neue Kundenanlagen
  • Zu erweiternde Anlagen, wenn die festgelegte Leistung überschritten wird
  • Vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schaustellerbetriebe

Anzumeldende Geräte

  • Eigenerzeugungsanlagen
  • Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
  • Anschluss von Motoren (Aufzüge, Pumpen etc.) (Datenerfasssungsblatt)