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Messstellenbetrieb

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG (394,7 KB)
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern.

Messstellenvertrag Strom nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MsbG (245,9 KB)
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. MsbG im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Betriebs der dem Messstellennutzer.

Messstellenrahmenvertrag Lieferant nach §9 Absatz 1 Nr. 2 MsbG (173,1 KB)
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente   Messsysteme   i.   S.   d.   MsbG   im   Bereich   Elektrizität,   für   die   der grundzuständige    Messstellenbetreiber  den  Messstellenbetrieb  durchführt.  Er  regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Betriebs der dem Lieferanten zugeordneten Messstellen.