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evtn Vertrieb

Stromvertrieb

Ab 01.05.2012 besteht für die Bevölkerung aus Titisee-Neustadt die Möglichkeit, Strom von der Energieversorgung Titisee-Neustadt GmbH zu erhalten.  

Hinweis zur Strompreisbremse

Sie erhalten 80% Ihres für 2023 prognostizierten Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct / kWh. Für Verbräuche über 80 % des prognostizierten Verbrauchs hinaus gilt der vertraglich mit uns vereinbarte Arbeitspreis. Weitere Details zur Strompreisbremse finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

Ab wann gilt die Strompreisbremse – und für wie lange?
Die Strompreisbremse gilt ab dem 01. Januar 2023, zunächst bis 31. Dezember 2023 und wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Die ersten Entlastungsbeiträge verrechnen wir ab März 2023. Dann erhalten Sie auch rückwirkend Ihre Entlastungsbeiträge für die Monate Januar und Februar 2023.
Wir informieren Sie bis zum 28. Februar 2023 schriftlich über Ihren individuellen monatlichen Entlastungsbetrag.
Weitere Information zur Strompreisbremse finde Sie in den Fragen und Antworten
(https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.hmtl)

Wie hoch ist die Entlastung durch die Strompreisbremse?
Haushaltskunden erhalten 80 % ihres Verbrauchs zum Bruttopreis von 40 ct / kWh, wenn ihr prognostizierter Jahresverbrauch (Netzbetreiberprognose) unter 30.000 kWh liegt.
Liegt Ihr für 2023 prognostizierter Jahresverbrauch (Netzbetreiberprognose) unter 30.000 kWh, erhalten Sie 80% Ihres prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Brutto-Arbeitspreis von 40 ct / kWh. Für die verbrauchten Mengen oberhalb von den 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Liegt Ihr prognostizierter Jahresstromverbrauch dagegen über 30.000 kWh, erhalten Sie 70 % des Verbrauchs zum Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh.          
Wenn Ihr prognostizierter Jahresverbrauch über 30.000 kWh liegt, erhalten Sie 70 % Ihres für 2023 prognostizierten Stromverbrauchs (Netzbetreiberprognose) zu einem garantieren Netto-Arbeitspries von 13ct / kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für die verbrauchten mengen oberhalb der 70 % Ihres prognostizierten Verbrauchs gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Lohnt es sicher überhaupt noch Strom zu sparen?
Es lohnt sich auf jeden Fall, Strom zu sparen. Denn wenn Sie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht haben als prognostiziert, bekommen Sie bei Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung nicht nur Geld zurück – es wird auch jede im Vergleich zur Verbrauchsprognose eingesparter Kilowattstunde zum vertraglich vereinbarten höheren Arbeitspreis zu Ihren Gunsten verrechnet.

Wie errechnet sich der Entlastungsbetrag?         
Die Entlastung errechnet sich aus der Jahresverbrauchsprognose
Grundlage der Berechnung ist Ihr aktuell prognostizierter Stromverbrauch. Die Strompreisbremse wirkt sich dann für Haushaltskunden auf 80 % des prognostizierten Verbrauchs aus.

So berechnet sich Ihr Entlastungsbetrag:
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Verbrauchsprognose Ihres Übertragungsnetzbetreibers (Transnet BW) als Berechnungsgrundlage zu verwenden, und haben auf die Höhe der Prognose keinen Einfluss. Diese Prognose und somit der monatliche Entlastungsbetrag kann sich auch unterjährig ändern. z.B. im Sommer durch geringeren Energieverbrauch.


Beispielrechnung (Haushaltskunde mit weniger als 30.000 kWh Jahresverbrauch
Jahresverbrauchsprognose: 2.250 kWh
Entlasteter Anteil davon: 1.800 kWh (80% von 2.250 kWh)
Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis: 43 Cents / kWh
Reduzierter Arbeitspreise: 40 Cents / kWh
Differenzbetrag = 3 Cent / kWh
Entlastungsbetrag = 1.800 kWh x 3 Cents / kWh = 54 € / Jahr = 4,50 € / Monat
Ihr monatlicher Abschlag würde sich also bei einem Verbrauch von 2.250 kWh um 4,50 € reduzieren.
Wir informieren Sie bis spätestens 28. Februar 2023 schriftlich über ihren individuellen monatlichen Entlastungsbetrag.

Wie und wann erhalte ich die Entlastung?
Automatisch, ab dem 1. März 2023
Die Entlastungen verrechnen wir ab dem 1. März 2023 über Ihre Abschläge. Für Kundinnen und Kunden die am Stichtag 01. März 2023 durch die EWS mit Ökostrom versorgt werden, verrechnen wir die Entlastungen für die Monate Januar und Februar rückwirkend.
Im März 2023 wird Ihr Abschlag somit um den Entlastungsbetrag für die Monate Januar, Februar und März reduziert.
Ab April 2023 buchen wir dann den Abschlag abzüglich des monatlichen Entlastungsbetrags ab.
Wenn Sie per Dauerauftrag zahlen:
Wir informieren alle Kundinnen und Kunden bis zum 28. Februar 2023 über Ihren individuellen Entlastungsbetrag und die ab März geltenden reduzierten Abschlage. Bitte passen Sie anschließend Ihren Dauerauftrag an. Nicht reduzierte Zahlungen gehen natürlich nicht verloren: Wir werden Ihre Zahlungen in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen und entsprechend verrechnen.
 
Wirkt sich die Strompreisbremse auch auf den Grundpreis aus?
Nein, die Strompreisbremse beschränkt sich auf den Arbeitspreis
Den Grundpreis zahlen Sie weiterhin in unveränderter Höhe.

Was muss ich tun, um von der Strompreisbremse zu profitieren?
Nichts, Sie werden automatisch über Ihren Abschlag entlastet
Die Entlastung erfolgt für Sie automatisch, also ohne weiteres Zutun Ihrerseits. Alle von Ihnen geleistete Zahlungen sowie die Entlastungsbeträge werden wir in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen und transparent aufbereiten.

Sollte ich aufgrund der Strompreisbremse meinen Abschlag anpassen?
Nein, wir passen Ihren Abschlag für Sie an
Sie brauchen nichts tun. Wir reduzieren Ihren Abschlag automatisch um den Entlastungsbetrag. Bis zum 28. Februar werden wir Sie schriftlich über Ihren individuellen Abschlagsbetrag informieren.
Bitte beachten Sie dann den im Brief formulierten Hinweis:
SEPA-Mandat:
Haben Sie ein SEPA-Mandat erteilt, müssen Sie nichts machen. Die Entlastung erfolgt für Sie automatisch. Der neue Abschlag wird zum gewohnten Datum fällig und von Ihrem Konto abgebucht.
Überweisung oder Dauerauftrag:
Wenn Sie jedoch per Überweisungen beziehungsweise Dauerauftrag zahlen, bitten wir Sie um eine entsprechende Anpassung. Nicht reduzierte Zahlungen gehen natürlich nicht verloren: Wir werden diese in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigen und entsprechend verrechnen.

Stromsparen
Entlasten Sie Ihren Geldbeutel und unterstützen Sie die Klimawende.
Bei einem Rundgang durch die Wohnung und mit einigen Verhaltensänderungen können Sie möglicherweise noch einige Kilowatt Strom sparen.
In der Küche: Kühlen und Gefrieren
Stellen Sie Kühlgeräte nicht neben Wärmequellen (Heizung / Herd) oder in überheizten Räumen auf.
Gute Geräte können noch bei einer Umgebungstemperatur von +16 °C stromsparend kühlen – viel kälter sollte das Umfeld bei marktüblichen Kühl-und Gefriergeräten aber nicht sein, sonst erhöht sich der Stromverbrauch wieder.
Schaffen Sie Ordnung und Übersicht im Gerät, sodass Sie es immer nur kurz zu öffnen brauchen.
Bei Gefriergeräten verzögert das Auswischen mit z. B. Glyzerin den Reifansatz. Rechtzeitiges Abtauen erspart überflüssige Arbeit und bares Geld. Neuere Geräte verfügen meist über eine stromintensivere «No Frost»-Funktion, die zwar bequem ist, aber nicht wirklich notwendig erscheint.
Achten Sie darauf, das Lüftungsgitter auf der Ablagefläche des Kühlschranks frei zu halten. Der Abstand zwischen Kühlschrank und Wand sollte möglichst mindestens 5 cm betragen, damit die Luft zirkulieren kann.
Messen Sie die Temperatur Ihres Kühlgerätes: Für Lebensmittel sind meistens 7 °C optimal, im Tiefkühlgerät minus 18 ºC. Wahrscheinlich werden Sie überrascht sein, wie frostig Ihre Kühlgeräte eingestellt sind.
Natürlich sollten keine heißen Speisen in den Kühlschrank.
Wenn Sie mehrere Wochen in den Urlaub gehen, hat Ihr Kühlschrank auch eine Pause verdient: Gerät vollständig ausräumen, abtauen, ausstecken, tschüss. Um Schimmelbildung zu vermeiden, die Tür(en) geöffnet lassen!
 
In der Küche: Kochen und Backen
Bares Geld sparen Sie, indem Sie heißes Wasser nicht auf dem Herd erzeugen, sondern in einem elektrischen Wasserkocher.
Erhitzen Sie nur die Menge Wasser, die Sie wirklich benötigen.
Wasserkocher regelmäßig entkalken – denn Kalkablagerungen verringern den Wirkungsgrad der Heizelemente.
Beim Kochen lautet die Devise: Deckel drauf! So benötigen Sie wesentlich weniger Energie und das Essen wird schneller fertig.
Achten Sie darauf, dass die Topfgröße mit der Größe der Herdplatte übereinstimmt.
Schnellkochtöpfe (Dampfdrucktöpfe) sparen besonders viel Energie durch kürzere Kochzeit. Empfehlenswert sind diese besonders für Gerichte mit langer Kochzeit (Rote Bete, Kartoffeln, Hühnersuppe, Kohlrouladen ...)
So genannte «Energiespartöpfe» werden meist als «Niederdrucktöpfe» deklariert, im Vergleich zu Schnellkochtöpfen ist der im Topf erzeugte Druck nicht besonders hoch. Der Deckel sitzt jedoch ebenso luftdicht, sodass die Wärme effektiv im Inneren gehalten wird. Der beim Kochen entstandene Wasserdampf kann nach außen entweichen. Diese „Energiespartöpfe“ sind eine Alternative für diejenige, die mit den deutlich effizienteren „Schnellkochtöpfen“ fremdeln. 
Töpfe mit Thermoböden können die Wärme lang speichern, sodass Sie den Elektroherd auch schon früher abschalten und die Restwärme der Platte nutzen können.
Den berühmten Satz in der Backanleitung «den Backofen vorheizen» können Sie in den meisten Fällen getrost überlesen. Bei Gerichten, bei denen sich keine oder erst später eine Kruste bildet, ist das Vorheizen des Backofens überflüssig. Dazu zählen alle Arten von Kuchen, selbstgebackenes Brot (mit oder ohne Hefeteig), jegliche Form an Aufläufen und zusätzlich z. B. auch Tiefkühlware. Lediglich sehr empfindliche Teige (wie z.B. Soufflée und Biskuitteig) bevorzugen einen aufgeheizten Ofen.
Räumen Sie den Backofen vor dem Aufheizen auf, denn jedes zusätzliche Erwärmen eines überflüssigen Backblechs kostet unnötig Strom und Energie. 
Wenn Ihr Ofen mit einer Umluftfunktion ausgerüstet ist, nutzen Sie diese! Mit dieser Funktion können Sie, je nach spezifischem Gerät, bis zu 35 Prozent Strom sparen, da Sie bei niedrigerer Temperatur bzw. mit kürzerer Backzeit backen können.
Wenn Sie lediglich kleine Mengen kurz aufbacken wollen, ist der Toaster oder ein kleiner Grill wesentlich effizienter und schneller.
Damit Sie beim Backen immer den Durchblick bewahren, empfiehlt es sich, das Sichtfenster des Backofens sauber zu halten. So können Sie den Backvorgang von außen begutachten, ohne die Ofentüre zu öffnen, das Backwerk zu verschrecken und die Hitze entweichen zu lassen.
 
Im Badezimmer: Waschen
Mit modernen Waschmitteln wird Ihre Kochwäsche auch bei 60 °C blitzsauber.
Auf die Vorwäsche können Sie in den meisten Fällen getrost verzichten.
Moderne Waschmaschinen können oft mehr, als man ihnen zutraut – schmökern Sie doch mal in der Betriebsanleitung, und Sie werden sehen: Mit Nutzung der Strom sparenden EU-Normprogramme, richtiger Befüllung und sparsamem Waschmitteleinsatz kann man viel sparen.
Wenn Sie Ihr Warmwasser mit Sonnenenergie erzeugen, sollten Sie prüfen, ob sich Ihre Maschine an die Warmwasserleitung anschließen lässt. So ersparen Sie ihr viel Arbeit und Energie für das Aufheizen des Wassers.
Ein Wäschetrockner ist ein relativer Stromschlucker. Wenn Sie ihn dennoch nutzen, helfen Sie ihm doch bei der Arbeit: Einfach die Wäsche vorher gut schleudern, wenn möglich mit 1.200 bis 1.400 Umdrehungen pro Minute. 
 
Telekommunikation, IT und diverse elektronische Alltagsgeräte
 
Alte Geräte wie Fernseher, Stereoanlage, PC, Drucker, Kaffeemaschine etc. vereint, dass sie gerne mal einigen Strom benötigen, obwohl sie ausgeschaltet sind. Häufig fehlt der Ausknopf sogar ganz. Hier hilft nur eines: Stecker ziehen – oder eine Steckerleiste mit Ein-/Ausknopf dazwischenschalten.
Durch Leerlaufstrom/Stand-by benötigen deutsche Haushalte und Büros rund 4 Prozent des gesamten Strombedarfs. Allein in einem durchschnittlich ausgestatteten 4-Personen-Haushalt entstehen – auch Ende 2022 immer noch ­– deutlich über 50 € unnötige Mehrkosten pro Jahr. 
Achten Sie also darauf: Wo noch Lämpchen leuchten und Netzteile warm sind, wo es surrt und brummt und die Uhrzeit angezeigt wird, obwohl das Gerät ausgeschaltet ist, verstecken sich gefräßige kleine Stromfresser. Prüfen Sie, ob Sie Router oder vergleichbare Geräte bei Nichtnutzung (z.B. über Nacht) ganz vom Netz nehmen können.